| Schülerbeförderung im Schuljahr 2012/2013 | |
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Neu! Am 29.02.2012 hat der Kreistag des LK Barnim eine neue Schülerbeförderungssatzung beschlossen (bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 2 / 2012). Diese tritt zum 01.04.2012 in Kraft.
Alle bisher durch Bescheid genehmigten
Anträge für das laufende Schuljahr 2011/12 behalten ihre Gültigkeit. Die wichtigsten Neuerungen: Die vollständige Satzung finden Sie weiter unten im Downloadbereich. |
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Für das Schuljahr 2012/2013 müssen alle anspruchsberechtigten Schüler einen neuen Antrag beim Landkreis Barnim stellen. Der Antragsteller sollte sicherstellen, dass sein Antrag nach A oder B bis spätestens 30.04.2012 beim LK Barnim, Strukturentwicklungsamt, Am Markt 1, 16225 Eberswalde eingeht. Ausgenommen hiervon sind folgende Schüler: Neuaufnahme Klasse 1 Diese Antragsteller sollten sicherstellen, dass die Anträge nach A oder B spätestens am 11.06.2012 im Strukturentwicklungsamt des Landkreises Barnim vorliegen. Im Falle einer späteren Antragstellung kann die rechtzeitige Bearbeitung durch den Landkreis Barnim und damit die termingerechte Bereitstellung des Schülerfahrausweises bzw. die Organisation der Schülerspezialbeförderung voraussichtlich nicht gewährleistet werden. Die Barnimer Busgesellschaft (BBG) wird den größten Teil der Schülerfahrausweise noch vor den Sommerferien an die Schulen übersenden. Die später beantragten Schülerfahrausweise werden in der letzten Ferienwoche durch die BBG an die Schulen übersandt u. dort am 1. Schultag an die SchülerInnen ausgegeben. |
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| Hier im Downloadbereich finden Sie die Formulare für das Schuljahr 2011/2012 und 2012/2013 als PDF: | |
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2011/2012:
Antrag auf
Schülerfahrausweis (Antrag A) bis
31.03.2012 |
2012/2013: Antrag auf Schülerfahrausweis (Antrag A) Antrag auf Schülerbeförderung (Antrag B) Antrag auf Fahrkostenerstattung (Antrag C) |
Schülerbeförderungssatzung Schülerbeförderungssatzung ab 01.04.2012 Infos zu den verschiedenen Antragsformularen |
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Die aktuellen Fahrpläne für das Schuljahr 2011/2012 sind auf der Homepage der |
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